Nette Geste unserer Behörden in schweren Zeiten

  • Viele von euch wissen vielleicht gar nicht, dass die AHV ihre Beiträge nicht mehr einfach so zahlt, wenn der Empfänger im Ausland niedergelassen ist. Da braucht es jedes Jahr ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular, das innerhalb von 90 Tagen zurückgeschickt werden muss. Das ist für meinen auf den Philippinen wohnenden Bruder jedesmal eine Zitterpartie, denn bis ein Brief von hier um die halbe Welt und wieder zurück ist, das kann dauern, ganz abgesehen von Fällen, wo Briefe auf langen Wegen auch mal verschwinden. Das Ganze nennt sich «Lebensbescheinigung». Trifft sie nicht in vorgeschriebener Frist wieder ein, dreht die AHV den Geldhahn zu.

    Im Moment ist am Wohnort meines Bruders die Postzustellung eingestellt worden, was ihn noch mehr beunruhigt. Ich habe deshalb die AHV-Zentralstelle in Genf angeschrieben und das Problem geäussert. Heute habe ich Antwort erhalten:

    Wir beziehen uns auf Ihr E-Mail vom 03.04.2020 und übermitteln Ihnen hiermit die folgenden Unterlagen: - Lebensbescheinigung (in english)

    Angesichts der Umstände des Coronavirus können Sie die Lebensbescheinigung selbst beglaubigen (Kreuze, Datum, Unterschrift) und per E-Mail versenden.

    Das finde ich wirklich sehr grosszügig und flexibel!!

    The whole problem with the world is that fools and fanatics are always so certain of themselves, and wiser people so full of doubts. (Bertrand Russell)

  • Danke für deinen Beitrag, Martin.

    Es ist generell interessant, was in äusserst kurzer Zeit alles möglich gemacht worden ist. Ämter und Behörden legen eine zuvor undenkbare Flexibilität an den Tag.

    Community policing wird in meiner Gilde der Halunkensammler vom Feinsten gelebt.

    Ich bin dankbar, in der Schweiz leben zu dürfen! 8)

    Einmal editiert, zuletzt von roberto (8. April 2020 um 16:47)

  • Nur für sich selber, nicht für andere, musst du mal auf den offiziellen Seiten des Bundes nachlesen. Und ausserdem geht es hier ums «Beglaubigen», das ist was andres als «ausstellen»

    Die SAK/IVSTA führt Lebenskontrollen durch. Jedes Jahr versendet sie allen leistungsberechtigten Personen eine Lebens- und Zivilstandsbescheinigung. Dieses Formular wird zum ersten Mal ein Jahr nach Beginn der Auszahlung der Leistung verschickt.

    Damit Ihre Rente ohne Unterbruch weiter ausbezahlt werden kann, muss das Formular vollständig ausgefüllt und von der zuständigen Amtsstelle oder jede andere gesetzlich anerkannte Behörde bestätigt innert 90 Tagen zurückgesandt werden.

    Trifft diese Bescheinigung nicht innerhalb der gesetzten Frist bei der SAK/IVSTA ein, wird die Auszahlung Ihrer Leistungen automatisch unterbrochen.

    Jede Änderung der Lebenssituation, welche einen Einfluss auf die Höhe oder die Art der Leistung hat, sowie jede Änderung der Wohn- oder Zahlungsadresse, sind der SAK/IVSTA unverzüglich zu melden.

    Quelle: https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/pa…ce-en-vie-.html

    The whole problem with the world is that fools and fanatics are always so certain of themselves, and wiser people so full of doubts. (Bertrand Russell)

    Einmal editiert, zuletzt von RudiRatlos (8. April 2020 um 15:23)

  • habe heute angerufen. Alles paletti, meine Unterschrift hat offiziell dafür gebürgt, dass mein Bruder ein weiteres Jahr seine AHV-Rente bekommt.

    The whole problem with the world is that fools and fanatics are always so certain of themselves, and wiser people so full of doubts. (Bertrand Russell)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!