das kann heiter werden

  • Wie jetzt, das mit dem Brünig ist mir neu! Machen sie da ebenfalls mobil?

    Es gab bereits mehrere Dokumentationen im Schweizer Fernsehen über das Thema «Lärmbelästigung durch Motorradfahrer», und da war der Brünig dabei.

    The whole problem with the world is that fools and fanatics are always so certain of themselves, and wiser people so full of doubts. (Bertrand Russell)

  • n,b,

    wie bei den Nachbarn so ne Messung gemacht wird/ muss


    https://www.google.com/url?sa=t&rct=j…0SzItT16m4SS5NI


    Wichtige Punkte und Ablauf von einer Nahfeldmessung bei einer Polizeikontrolle nach EG Richtlinie 70 / 157 EWG.

    Vorbereitung

    • Prüfer muss Umgebungsgeräusch messen und protokollieren. (Liegt dieser weniger als 10dB (A) unter dem späteren Messwert = Messung ungültig)

    • Es muss ein geeichtes Messinstrument verwendet werden

    Umgebung

    • Die Messung muss auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.

    Aufstellung

    •Messgerät muss in Höhe der Auspuffmündung mindestens 20 cm über dem Boden im Abstand von 50 cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung aufgestellt werden. (Winkel von 45° = wenn der Auspuff auf 6 Uhr zeigt, muss das Messgerät mittig zwischen 4 und 5 Uhr stehen.)

    Richtwerte

    • Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl gemessen ( Fahrzeugschein P.2/P.4 ). Motorräder mit einer Nenndrehzahl bis 5000/min werden bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen ( Fahrzeugschein P.2/P.4 )

    Durchführung der Messung

    • Drehzahl wird konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen

    • Es müssen mindestens 3 Messungen ausgeführt werden

    • Messergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen die nicht mehr als 2 dB(A) voneinander abweichen! ( 1. Messung+2.Messung+3.Messung / 3 )

    • Kein Drehzahlmesser am Motorrad: muss der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen! Für Motorräder mit Baujahr vor dem 07.11.1980 gilt:

    Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert. Beispiel: eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal.

    Ergebnis

    • Die Polizei verwendet normal eine Messtoleranz von 5 dB(A) <-- das ist aber nicht garantiert! Messergebnis abzüglich 5 dB(A) darf den Wert im Fahrzeugschein nicht überschreiten.

    • Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

    Man sollte peinlichst auf die Durchführung achten und bei Abweichung sofort Protest einlegen und die Messung anzweifeln ggf. den Beamten nochmal auf die Kosten aufmerksam machen die bei einer fehlerhaften Messung entstehen können.

    • Kosten für das Gutachten TÜV

    • Kosten für Taxi nach Hause

    • Kosten für Schleppen des Fahrzeuges zum Ort des Gutachtens

  • Aus einem deutschen Motorradforum die Liste der betroffenen Motorräder, alle Angaben ohne Gewähr:

    Nicht mehr fahren dürfen:

    Aprilia V4 Tuono 1100 E4 96 dB(A)

    Aprilia V4 Tuono 1100 E3 107dB(A)

    Aprilia V4 Tuono 1000 E3 99dB(A)

    Aprilia RSV4 1100 Factory 105 dB(A)

    Aprilia RSV4 1000 RR E4 96 dB(A)

    Aprilia Pegaso 650 ML 96 dB(A)

    BMW S 1000 RR E3 98 dB(A)

    BMW K100 RT 96 dB(A)

    BMW S1000RR 2010 E3 103db

    BMW S1000RR 2015 E4 99db

    BMW S1000RR 2020 E5 98db

    BMW S1000R 2015 E3 97db

    BMW S1000XR 2017 E4 98db

    BMW K 1300 R (K12S) 98db(A)

    BMW K75 97dB(A)

    Ducati Hypermotard SP 97 dB(A)

    Ducati Multistrada 1260 102 dB(A)

    Ducati Diavel 102 dB(A)

    Ducati SuperSport 98 dB(A)

    Ducati Panigale 959 97 dB(A) für die Version ZDM-A120 und 98 dB(A)für die Version ZDM-A139

    Ducati Panigale V4 107 db

    Harley-Davidson Dyna Street Bob 97 dB(A)

    Harley-Davidson FXDR 14 97 dB(A)

    Harley-Davidson 1200 Custom 99 dB(A)

    Harley-Davidson Sportster Forty Eight 99 dB(A)

    Kawasaki Z 900 97 dB(A)

    Honda VTX 1800 (SC46) 97dB(A)

    Honda VTX 1300 (SC52) 99dB(A)

    Honda VT 1300 CX (SC61) 96dB(A)

    Honda CBR 1000 RR FIREBLADE (SC59) 99dB(A)

    Honda CBR 600 RR (PC40) 98dB(A)

    KTM 890 Duke 96 dB(A)

    KTM Super Duke 1.0 97 dB(A)

    KTM RC8 100dB(A)

    Suzuki GSX-R 750 (WVCW) 97 db(A)

    Suzuki GSX-R 600 (WVCV) 96 dB(A)

    Suzuki GSX-R 1000 K1 96dB(A)

    Suzuki GSX-R 1000 K5 98dB(A)

    Suzuki GSX-R 1000 K8 96dB(A)

    Suzuki GSX-R 1000 K9 96dB(A)

    Suzuki GSX-R 750 102 dB(A)

    Suzuki GSX-R 600 100 dB(A)

    Suzuki VLR 1800 97 dB(A)

    Suzuki VZR 1800 / M 1800 R 99 dB(A)

    Triumph Speed Triple 955 96 dB(A)

    Triumph TT 600 97 dB(A)

    Yamaha R1 RN12 97 dB(A)

    Yamaha R1 RN19 99 dB(A)

    Yamaha R1 RN22 99 dB(A)

    Yamaha R6 RJ11 97 dB(A)

    Yamaha R6 RJ15 98dB (A)

    Weiterfahren dürfen: BMW R1200R LC 2017 E4 94db(A); BMW S1000XR 2020 E5 94db

    The whole problem with the world is that fools and fanatics are always so certain of themselves, and wiser people so full of doubts. (Bertrand Russell)

  • Hoffentlich haben unsere lieben Nachbarn genügend Polizei-Ersatzfahrzeuge, denn dieses werden sie ja nun wohl nicht mehr einsetzen dürfen:

    Und offenbar sind das doch einige:

    The whole problem with the world is that fools and fanatics are always so certain of themselves, and wiser people so full of doubts. (Bertrand Russell)

  • Martin

    Das fällt dann unter die Sonderrechte welche Polizeibeamte (zur Ausübung ihres Jobs notwendigerweise) haben.

  • Nach einem gröberen Lernprozess weiss ich nun: Das Standgeräusch (in der EU im Ausweis eingetragen, bei uns auf der Plakette) ist meist lauter als das Geräusch bei Vorbeifahrt mit einer gewissen (moderaten) Drehzahl, nicht umgekehrt. Das heisst, ich kann auch mit einem Standgeräusch von 102 dB durchaus so fahren, dass das wahrgenommene Geräusch gar nicht als extrem laut empfunden wird. Umgekehrt kann ich auch mit einem Standgeräusch von <93 dB so fahren, dass es die Anwohner stört, indem ich entsprechend hochtourig fahre und/oder beim Beschleunigen möglichst spät oder gar nicht einen Gang höher schalte.

    Damit kommen wir zum Kernpunkt der Sache. Das Verbot wurde ausgesprochen, weil sich Anwohner immer häufiger und zahlreicher über Motorradlärm beklagten (Laut einem Youtube-Beitrag von «1000 PS» waren dies ca 44% der Bevölkerung). Daraufhin hat man eine Studie gemacht und dabei auch erfragt, was genau so störend empfunden wurde. Diese Studie hat gezeigt, dass es eben genau dieses hochtourige Fahren war, das die Anwohner auf die Palme bringt. Mit anderen Worten: Man holt nicht die schwarzen Schafe von der Strecke, sondern nimmt einen völlig irrelevanten Wert als Grenze, einfach weil sich dieser bei Kontrollen viel leichter überprüfen lässt: Ein Blick in den Ausweis (bei EU-Fahrzeugen) oder auf die Plakette (bei Schweizer Fahrzeugen) genügt, um eine Busse und ein Fahrverbot auszusprechen.

    Wer mit einen konformen Fahrzeug weiterhin in die Region Reutte fährt, kann sich übrigens nicht darauf verlassen, dass er freie Fahrt hat. Er muss damit rechnen, dass er vermehrt angehalten wird und seinen Ausweis zeigen muss. Ich kann mir vorstellen, dass das auch für Fahrer/innen mit konformem Fahrzeug nicht eben angenehm ist.

    Hier ist noch der Link zum erwähnten Youtube-Beitrag:

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  • Martin

    Das fällt dann unter die Sonderrechte welche Polizeibeamte (zur Ausübung ihres Jobs notwendigerweise) haben.

    Die Sonderrechte beschränken sich auf Sonderfahrten (Blaulichtfahrten), nicht auf den allgemeinen Teil der Polizeiarbeit. So darf ein Polizist auch nicht besoffen rumfahren, bloss weil er Polizist ist.

    The whole problem with the world is that fools and fanatics are always so certain of themselves, and wiser people so full of doubts. (Bertrand Russell)

  • Genau meine Meinung! Ich wäre sogar noch einen Schritt weitergegangen und hätte gesagt: .......

    The whole problem with the world is that fools and fanatics are always so certain of themselves, and wiser people so full of doubts. (Bertrand Russell)

  • Die Sonderrechte beschränken sich auf Sonderfahrten (Blaulichtfahrten), nicht auf den allgemeinen Teil der Polizeiarbeit. So darf ein Polizist auch nicht besoffen rumfahren, bloss weil er Polizist ist.

    Das ist mir bewusst, aber erklär das mal den Politikern. Denn dieses hochintelligenten & äusserst fachkompetenten „Zeitgenossen“ (um es mal freundlich zu formulieren), werden es dir genau so verkaufen wollen.

  • Das fällt dann unter die Sonderrechte welche Polizeibeamte (zur Ausübung ihres Jobs notwendigerweise) haben.

    Mike, ich denke du weisst selber dass diese Aussage - sagen wir mal - nicht sehr fundiert ist.

    Ihre Multistradas werden sehr wohl zu Diskussionen Anlass geben. Einfach ein wenig Stahlwolle hinten reinschieben (in den Schalldämpfer, meine ich) genügt da nicht. Schätze mal, die haben für ihre Eimer eine Typenprüfung mit neuen Schalldämpfern bevor. Sonst machen sich die Behörden lächerlich. Eine Anzeige gegen die Polizisten, welche diese Strecken mit Multistradas befahren, würde einem Rechtsstreit wohl standhalten - so meine Einschätzung.

    Ansonsten trifft der Vergleich von RudiRatlos mit dem Alkohol den Nagel ziemlich auf den Kopf. Nur wegen der lauten Tüten können sie die Schwerstverbrecher mit selbigen Tüten nämlich nicht fangen.

    Mit anderen Worten: Man holt nicht die schwarzen Schafe von der Strecke, sondern nimmt einen völlig irrelevanten Wert als Grenze, einfach weil sich dieser bei Kontrollen viel leichter überprüfen lässt: Ein Blick in den Ausweis (bei EU-Fahrzeugen) oder auf die Plakette (bei Schweizer Fahrzeugen) genügt, um eine Busse und ein Fahrverbot auszusprechen.

    Genau dahin geht der Weg - und das ist das, was die Leute zu Recht auf die Palme bringt. Alle Lambos, Maseratis, Ferraris und nicht zuletzt LKWs werden freundlich durchgewunken. Das ist das, was mich ärgert.

  • Röbi genau die Vermutung, dass es von Seiten Politik nicht ganz zu Ende gedacht ist, habe ich 😉

    Neue Typenprüfung, könnte sein.

    Könnte aber auch sein, dass man sagt „die Uniformierten dürfen zwecks Ausübung des Jobs in dem Bereich solche Fahrzeuge bewegen“.

    Hat man ja gerade, wie von dir so treffend beschrieben, bei den Motorrädern & Autos, entsprechend dem gleichen Prinzip vorexerziert.

  • die Lösung für alles und alle ...bei Min 4:35

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    .

    und bei Min 7:56 etwas für DCT Muffel aber Schaltautomatenfans....

    .

    Einmal editiert, zuletzt von chrigi (2. Juni 2020 um 15:01)

  • Da gerade son Hype darüber ausgebrochen ist war ich gespannt, was meine Flüstertüte so daher bringt.

    Gemäss Bericht vom Freundlichen war ich von der relativ tiefen Zahl überrascht. Es sind "nur" 91dB geworden.

    Akrapovic002.png

    Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller...

  • Da gerade son Hype darüber ausgebrochen ist war ich gespannt, was meine Flüstertüte so daher bringt.

    Gemäss Bericht vom Freundlichen war ich von der relativ tiefen Zahl überrascht. Es sind "nur" 91dB geworden.

    Akrapovic002.png

    Und ich brings nur auf 88 db...;(|| stärker teurer schneller und jetzt auch noch lauter....8o

  • der genaue Wortlaut des Begehren im grossen Kanton siehe Pdf

    Der Deutsche Bundesrat begeht den aus meiner Sicht richtigen Weg: Er zielt auf Neuzulassungen mit niedrigeren Grenzwerten, fordert Kontrollen im Einzelfall und Lärmkampagnen. Das ist doch nicht verkehrt.

    Unsere Ducs gehören sicher nicht zu den leisen Modellen, sind aber gesetzeskonform. Das "Standgeräusch" wie die Össis es nennen, ist moderat - genau wie bei fast allen Motorrädern. Bei vernünfiger Drehzahl ist ein ebenso moderates Blubbern des Motors zu hören. Aufgezogen wird da, wo es niemanden stört.

    Wer unverhältnismässig hochtourig durch Wohngebiete fährt, soll von mir aus ohne Wenn und Aber bestraft werden.

    Mein Arbeitsplatz ist übrigens mitten im Zürcher Stadtkreis 4, hinter 'Harley-Davidson Zürich'. Sorry Harleyfahrer, aber ein beachtlicher Teil dessen, was von da täglich meine Büroscheiben vibrieren lässt, gehört einfach nicht auf die Strasse.

    Übrigens: Die ach so verpönten Klappenauspuffe dienen nicht nur der Leistungssteigerung im hohen Drehzahlbereich, sondern ebenso der Lärmreduktion im unteren Drehzahlbereich. Die Steuerung ist komplex - nicht einfach 'auf' und 'zu'. Es ist manchmal unglaublich, wie viel Halbwissen von den militanten Motorradgegnern verbreitet wird.

    Die Strafen in der Schweiz bei nicht konformen und/oder manipulierten Schalldämpfern sind drakonisch. Allerdings: Der Aufwand für Geschwindigkeitsmessungen ist um ein Vielfaches geringer als Lärmkontrollen und spült somit mehr Geld in die Kasse. Sog. Lärmradare sind offenbar noch nicht marktreif und es fehlt derzeit die Gesetzesgrundlage zur automatischen Messung mit "Lärm-Blitzern". Somit bleiben nur gross angelegte Kontrollen mit geeichten Messeinrichtungen. Das ist personalintensiv und somit wenig einträglich.

    Wer weiss - vielleicht macht es Deutschland vor, wie die Problematik fair geregelt werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von roberto (3. Juni 2020 um 08:11)

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