... ob eine schlechtere Benotung überhaupt rechtens wäre. Nach meinem Rechtsverständnis nach zu urteilen wäre das nicht erlaubt und deshalb anfechtbar. Es darf nicht sein, dass Inhalte aufgrund ihrer sprachlichen Form unterschiedlich bewertet werden. Wie seht ihr das?
Anfechtbar ja, Erfolgsaussichten eher bescheiden mangels Beweisen.
Die NZZ hat am 09.07.2022 dazu Folgendes publiziert:
Ich persönlich oute mich gerne: Wenn wir keine - gar keine - anderen Probleme mehr haben, können wir uns mit solchem Firlefanz auseinandersetzen. Wenn es Sprachbeugungen gibt, welche mit geringem Aufwand beide Geschlechter mit einschliesst, verwende ich diese.
Der Verhunzung unserer Sprache beuge ich mir nur, wenn eine Verweigerung für mich berufliche Konsequenzen hätte.
Kleine Anekdote: Zu meiner Zeit als Schulpfleger war ich im Kernteam zur Revision der Schulordnung (das ist jetzt etwa 12 Jahre her). Das Gendern (damals gab es diesen Begriff noch gar nicht) wurde zum Thema und sollte durchgehend durch den eh schon sehr komplexen Text durchgezogen werden. Ich fand mich im falschen Film und schlug vor, auf der 1. Seite zu erwähnen, dass die Verwendung der männlichen Sprachform auch die weibliche miteinschliesst. Das wurde von den ausschliesslich weiblichen Teammitgliedern (Lehrpersonen und Schulpflegende... guet gäll ) einstimmig verworfen. Nach unendlichen Diskussionen habe ich das Team am gleichen Abend verlassen.
Nun - sie haben es durchgezogen und waren auch mächtig stolz auf ihr Elaborat - und ich war auch stolz, wenigstens ein kleines Zeichen gesetzt zu haben.